Der SIMPLEX-Schonhammer der Serie 3012 verfügt über die beliebte Einsatzkombination TPE-soft / Gummikomposition.
Der blaue TPE-soft-Einsatz (Serie 3201) ist der weichste Einsatz in der SIMPLEX-Serie, stark dämpfend und somit für sensible Arbeiten geeignet. Er hinterlässt im Vergleich zum herkömmlichen Gummihammer keinen unerwünschten schwarzen Abrieb.
Der mittelharte Gummi-Einsatz mit Standfuß (Serie 3202.2) sorgt mit genialer Formgebung für einen sicheren Kopfstand des Hammers und weniger bücken, was die Arbeit wesentlich ergonomischer und rückenschonender gestaltet. Die bewährte Gummi-Mischung ist sehr verschleißarm, dämpfend und geruchsneutral und hält um ein Vielfaches länger als ein herkömmlicher Gummi-Hammer.
Das Gehäuse aus Temperguss besitzt eine integrierte Stielschutzhülse, die für eine hohe Bruchsicherheit sorgt.
Der hochwertige, schwingungsdämpfende, ergonomisch geformte Holzstiel ist im Griffbereich doppelt lackiert und somit schmutzunempfindlich.
Gemäß dem cleveren SIMPLEX–Prinzip sind alle Komponenten austauschbar und nachrüstbar. Dies schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Ressourcen.
Erhältlich ist diese Ausführung in den Größen D60mm und D80mm. Beide sinid zusätzlich mit extra kurzem Stiel erhältlich (Art.-Nr. 3012.262 und 3012.282).
Produktmerkmale:
Garten-/Landschaftsbau, Pflasterarbeiten, Fliesen/Platten legen
Bei diesem Hammer ist ein spezieller Schlageinsatz mit Standfuß in dem Gehäuse verbaut.
Dieser Artikel 3012.280 - SIMPLEX-Schonhammer Gummikomposition, mit Standfuß / TPE-soft; mit Tempergussgehäuse und hochwertigem Holzstiel / (Ø: 80 mm) ist eine Variante der Artikelgruppe SIMPLEX-Schonhämmer Gummikomposition, mit Standfuß / TPE-soft; mit Tempergussgehäuse und hochwertigem Holzstiel (EH 3012.)
Stiel
Schlageinsatz 1
Schlageinsatz 2
Gehäuse
Konform gemäß Richtlinie 2011/65/EU und Richtlinie 2015/863.
Keine SVHC Substanzen mit mehr als 0,1% w/w enthalten – SVHC Liste Stand 27.06.2024.
Keine Stoffe der Proposition 65 enthalten.
https://www.P65Warnings.ca.gov/
Dieses Produkt enthält keine als "Konfliktmineralien" bezeichneten Stoffe wie Tantal, Zinn, Gold oder Wolfram aus der demokratischen Republik Kongo oder angrenzender Länder.